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Ladung richtig sichern: Was Vorschrift ist

Nach vorn 80 Prozent des Ladungsgewichts, zur Seite 50 — und verantwortlich ist nicht nur der Fahrer.

Ungesicherte Ladung ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist der häufigste Grund, warum eine Kontrolle teuer wird — und im Schadensfall die Frage, wer zahlt.

Was das Gesetz verlangt

Das Strassenverkehrsgesetz (Art. 30 Abs. 2 SVG) verlangt, dass Ladung so mitgeführt wird, dass sie niemanden gefährdet. Konkreter wird die Verkehrsregelnverordnung (Art. 73 VRV): Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie auch bei starkem Bremsen oder in einer Ausweichbewegung nicht verrutscht.

Als Rechengrösse gilt die europäische Norm EN 12195-1: Nach vorn muss die Ladung mit 80 Prozent ihres Gewichts gesichert sein, zur Seite und nach hinten mit 50 Prozent. Eine Palette von 600 Kilogramm braucht also eine Sicherung, die nach vorn knapp einer halben Tonne standhält. Ein Spanngurt allein leistet das nicht.

Wer haftet

Das überrascht viele Auftraggeber: Verantwortlich ist nicht nur der Fahrer. Wer verlädt und wer den Transport beauftragt, ist mit in der Pflicht. Wenn Sie eine Palette übergeben, deren Folie reisst, sobald der Hubwagen anhält, ist das ein Problem, bevor unser Fahrzeug losfährt.

Die drei Grundsätze, die zählen

  • Formschlüssig laden. Ladung gegen die Stirnwand und gegeneinander stellen, statt sie in der Mitte der Ladefläche zu parkieren. Was nirgends anstösst, muss allein durch Gurte gehalten werden — das ist der schwierigere Weg.
  • Lücken füllen. Zwischenräume sind der Grund, warum Ladung überhaupt in Bewegung kommt. Leerpaletten, Kantenschutz oder Luftsäcke kosten wenig und ersparen viel.
  • Schwer nach unten, schwer nach vorn. Der Schwerpunkt gehört tief und über die Achse. Eine kopflastige Palette kippt in der Kurve, auch wenn sie gurtmässig gehalten wird.

Bei Fahrzeugen: Räder, nicht Karosserie

Ein Auto auf dem Anhänger wird an den Rädern niedergezurrt, nicht an Achsen oder Karosserieteilen. Radgurte halten das Fahrzeug über die Federung hinweg fest; ein Gurt über die Karosserie lockert sich, sobald die Federung arbeitet. Vier Zurrpunkte, Handbremse angezogen, Gang eingelegt — so verlässt ein Fahrzeug bei uns den Hof.

Woran Sie einen sauber arbeitenden Transporteur erkennen

Er dokumentiert. Wir fotografieren die Sicherung vor jeder Abfahrt. Das dauert eine Minute und schützt beide Seiten: Sie sehen, in welchem Zustand die Ware losgefahren ist, und wir können belegen, dass ein Schaden nicht auf der Ladefläche entstanden ist. Wer sich weigert, das zu dokumentieren, hat dafür meist einen Grund.

Dieser Text erklärt die geltenden Pflichten, ist aber keine Rechtsauskunft. Für Sonderfälle — übergrosse Ladung, Gefahrgut, Genehmigungen — fragen Sie das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

Unsicher, ob Ihre Ware transportfähig verpackt ist? Schicken Sie ein Foto per WhatsApp, dann sagen wir Ihnen vorher, was noch fehlt — statt am Abholtag.